Sanierung der Gebäudehülle eines 60er Jahre Hauses

Nach einer energetischen Sanierung ändert sich häufig das Erscheinungsbild des Gebäudes. Fensterläden entfallen, Fenstergewänder werden überdämmt, Fensterlaibungen werden tiefer, das Dach muss mit Photovoltaik bestückt werden und vieles mehr. Es ist letztlich nicht nur ein technisches Thema, sondern überwiegend auch ein gestalterisches Thema. Wie geht man damit um?

Jede energetische Sanierung ist auch die Chance, das Gebäude komplett neu zu gestalten. Daher sollte die Gestaltung die größere Aufmerksamkeit bekommen. Die technischen Details sind schnell abgehandelt.

BEG EM: Neue Richtlinie zum 01.01.2024 in Kraft getreten

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förder­richtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten. Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit für energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Informationen zur Antragstellung

  • Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren.
  • Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal „Meine KfW“. Bei Antrag­stellung muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden.
  • Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.
  • Über die genauen Förder­konditionen, den Ablauf der Bean­tragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antrag­stellung möglich ist, wird z.B. die KfW zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienz­haus bleiben erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Heizungstausch BEG Förderung

„Wärmepumpen-Betriebsprüfung nach GEG“

Im Schulungsraum der Buderus Niederlassung Erfurt (Bosch
Thermotechnik GmbH) schulte die Handwerksschule e.V. erstmalig „Wärmepumpen-Betriebsprüfer“, die nach dem neuen § 60a „Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen“ berechtigt sind, in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten die ab 2024 eingebauten Wärmepumpen nach der ersten Heizperiode auf Ihre Effizienz zu überprüfen.

Tim Schulz und Ian Marmann von der Handwerksschule, erklärten fachkundig die einzelnen geforderten Punkte der Prüfung einer Wärmepumpe zunächst theoretisch und dann praktisch am Gerät.

Innenleben einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

New Vision 2023 in Offenburg

Die Unternehmergruppe Wertheimer lud gestern zur Veranstaltung „New Vision 2023“ in die Messe nach Offenburg ein. Michael Wertheimer, Geschäftsführer der Wertheimer Gruppe, eröffnete das Event persönlich. Es folgten Vorträge über Lüftung, Innendämmung, Abdichtung, ……

Messe Offenburg, New Vision 2023, Vorträge Sanierung

Bundesverfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt

Die Ampelregierung hat für den Klimafonds KTF eine Ausgabensperre verhängt. Die Umschichtung der für die Corona Krise bereitgestellten 60 Mrd. Euro in einen Klimafonds, wurde für nichtig erklärt. Bundeswirtschaftsminister Habeck betonte laut FAZ, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Dazu gehören bspw. die Förderung von Gebäudesanierungen (BEG)!

Unglaublicher Zinsvorteil durch Kredit bei der KfW

Angenommen Sie erreichen mit Ihrer Sanierung eines Bestandsgebäudes ein Effizienzhaus, dann bekommen Sie in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhausniveaus einen Tilgungszuschuss. Dieser ist zur Zeit nicht so spektakulär wie der Zinsvorteil des Kredits von 120.00,-€ – 150.000,- € pro Wohneinheit. Bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt der aktuelle Zins gerade mal 0,24 %!

Mit Zinsvorteil und Tilgungszuschuss doppelt sparen | KfW

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie einfach prüfen lassen, was an Ihrem Anwesen notwendig wäre, um ein Effizienzhaus zu erreichen. Der iSFP wird dazu auch noch mit 80 % bezuschusst. Also zögern Sie nicht länger und lassen Sie sich einen iSFP erstellen. Dieser verpflichtet Sie nicht zur Umsetzung, sondern dient allein der Information! Wenn Sie aber eine Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzen, bekommen Sie auch noch durch den iSFP 5 % mehr Zuschuss. Außerdem gilt er bei der Erfüllung des EWärmeG als 5 % Erfüllung der insgesamt in BW geforderten 15 %.

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird noch wichtiger!

Mit dem GEG in 2024 wird der individuelle Sanierungsfahrplan noch wichtiger! Denn bei einer Wohneinheit gibt es aktuell eine maximale förderfähige Investitionssumme von 60.000,- €. Diese soll ab 2024 halbiert werden. Wer aber einen iSFP vorweisen kann, verdoppelt die Summe bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wieder auf 60.000,- €. Da der iSFP mit 80 % bezuschusst wird und aktuell mit einem Zuschussbonus von 5 % bei Maßnahmen an der Gebäudehülle belohnt wird, rechnet sich die Erstellung eines iSFPs in der Regel immer.

Energetische Sanierung eines Satteldaches

Meistens beginnt eine energetische Sanierung mit dem Dach. Da die Wärme nach oben steigt, arbeitet man sich von oben nach unten, Bauteil für Bauteil, vor.

Wie man im Beitragsbild erkennen kann, stehen am Anfang Abbrucharbeiten an, die oft Zweifel an der Umsetzungsentscheidung hervorrufen. Aber schon in wenigen Wochen sieht alles „neu“ und „frisch“ aus und das Dach ist vor allem für die Zukunft ausgestattet.

Im Moment wird die Ertüchtigung des Daches als einzelne Maßnahme in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit 15 % bezuschusst. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 %. Ab 2024 ist sogar ein Zuschuss von vorerst 30 % zu erwarten.

Frohe Weihnachten

Für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit und für die gute Zusammenarbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!