Nach einer energetischen Sanierung ändert sich häufig das Erscheinungsbild des Gebäudes. Fensterläden entfallen, Fenstergewänder werden überdämmt, Fensterlaibungen werden tiefer, das Dach muss mit Photovoltaik bestückt werden und vieles mehr. Es ist letztlich nicht nur ein technisches Thema, sondern überwiegend auch ein gestalterisches Thema. Wie geht man damit um?
Jede energetische Sanierung ist auch die Chance, das Gebäude komplett neu zu gestalten. Daher sollte die Gestaltung die größere Aufmerksamkeit bekommen. Die technischen Details sind schnell abgehandelt.
Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Kommunen beantragen den Ergänzungskredit abweichend davon unmittelbar bei der KfW.
Über die genauen Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antragstellung möglich ist, wird z.B. die KfW zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Die Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen soll am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Somit wird die neue Richtlinie voraussichtlich ab 1. Januar 2024 wirksam sein.
Im Schulungsraum der Buderus Niederlassung Erfurt (Bosch Thermotechnik GmbH) schulte die Handwerksschule e.V. erstmalig „Wärmepumpen-Betriebsprüfer“, die nach dem neuen § 60a „Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen“ berechtigt sind, in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten die ab 2024 eingebauten Wärmepumpen nach der ersten Heizperiode auf Ihre Effizienz zu überprüfen.
Tim Schulz und Ian Marmann von der Handwerksschule, erklärten fachkundig die einzelnen geforderten Punkte der Prüfung einer Wärmepumpe zunächst theoretisch und dann praktisch am Gerät.
Die Unternehmergruppe Wertheimer lud gestern zur Veranstaltung „New Vision 2023“ in die Messe nach Offenburg ein. Michael Wertheimer, Geschäftsführer der Wertheimer Gruppe, eröffnete das Event persönlich. Es folgten Vorträge über Lüftung, Innendämmung, Abdichtung, ……
Die Ampelregierung hat für den Klimafonds KTF eine Ausgabensperre verhängt. Die Umschichtung der für die Corona Krise bereitgestellten 60 Mrd. Euro in einen Klimafonds, wurde für nichtig erklärt. Bundeswirtschaftsminister Habeck betonte laut FAZ, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Dazu gehören bspw. die Förderung von Gebäudesanierungen (BEG)!
Angenommen Sie erreichen mit Ihrer Sanierung eines Bestandsgebäudes ein Effizienzhaus, dann bekommen Sie in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhausniveaus einen Tilgungszuschuss. Dieser ist zur Zeit nicht so spektakulär wie der Zinsvorteil des Kredits von 120.00,-€ – 150.000,- € pro Wohneinheit. Bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt der aktuelle Zins gerade mal 0,24 %!
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie einfach prüfen lassen, was an Ihrem Anwesen notwendig wäre, um ein Effizienzhaus zu erreichen. Der iSFP wird dazu auch noch mit 80 % bezuschusst. Also zögern Sie nicht länger und lassen Sie sich einen iSFP erstellen. Dieser verpflichtet Sie nicht zur Umsetzung, sondern dient allein der Information! Wenn Sie aber eine Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzen, bekommen Sie auch noch durch den iSFP 5 % mehr Zuschuss. Außerdem gilt er bei der Erfüllung des EWärmeG als 5 % Erfüllung der insgesamt in BW geforderten 15 %.
Mit dem GEG in 2024 wird der individuelle Sanierungsfahrplan noch wichtiger! Denn bei einer Wohneinheit gibt es aktuell eine maximale förderfähige Investitionssumme von 60.000,- €. Diese soll ab 2024 halbiert werden. Wer aber einen iSFP vorweisen kann, verdoppelt die Summe bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wieder auf 60.000,- €. Da der iSFP mit 80 % bezuschusst wird und aktuell mit einem Zuschussbonus von 5 % bei Maßnahmen an der Gebäudehülle belohnt wird, rechnet sich die Erstellung eines iSFPs in der Regel immer.
Meistens beginnt eine energetische Sanierung mit dem Dach. Da die Wärme nach oben steigt, arbeitet man sich von oben nach unten, Bauteil für Bauteil, vor.
Wie man im Beitragsbild erkennen kann, stehen am Anfang Abbrucharbeiten an, die oft Zweifel an der Umsetzungsentscheidung hervorrufen. Aber schon in wenigen Wochen sieht alles „neu“ und „frisch“ aus und das Dach ist vor allem für die Zukunft ausgestattet.
Im Moment wird die Ertüchtigung des Daches als einzelne Maßnahme in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit 15 % bezuschusst. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 %. Ab 2024 ist sogar ein Zuschuss von vorerst 30 % zu erwarten.
Für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit und für die gute Zusammenarbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
Im GEG 2024 wird Biomasse wieder besser gestellt. Anstelle von heute 10 % Zuschuss soll ab 2024 die Grundförderung von 30 % gelten!! Es lohnt sich daher zu warten!
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