Mit dem GEG in 2024 wird der individuelle Sanierungsfahrplan noch wichtiger! Denn bei einer Wohneinheit gibt es aktuell eine maximale förderfähige Investitionssumme von 60.000,- €. Diese soll ab 2024 halbiert werden. Wer aber einen iSFP vorweisen kann, verdoppelt die Summe bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wieder auf 60.000,- €. Da der iSFP mit 80 % bezuschusst wird und aktuell mit einem Zuschussbonus von 5 % bei Maßnahmen an der Gebäudehülle belohnt wird, rechnet sich die Erstellung eines iSFPs in der Regel immer.
